Die Aufgaben des Verbands

Definition: Kleingartenanlage

Unter Kleingartenanlagen versteht man Dauer-Pachtgartenland in Städten und Kommunen ohne direkten Wohnungsbezug. Kleingartenanlagen sind „soziales Grün“, d. h. sie sollen vorrangig Gartenland für Mieter von Geschosswohnungen zur Verfügung stellen, die sich kein eigenes Haus mit Garten leisten können. Verpächter können die Kommunen selbst, die Kirche oder auch Privatpersonen sein.

Die Kleingartenanlagen unterliegen einem Sondergesetz, dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Dort sind Kleingartenanlagen und Kleingärten wie folgt definiert:

§ 1 Begriffsbestimmungen

Ein Kleingarten ist ein Garten, der

(1) dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlagen).

(3) Ein Dauerkleingarten ist ein Kleingarten auf einer Fläche, die im Bebauungsplan für Dauerkleingärten festgesetzt ist.

Das Sondergesetz regelt insbesondere die Sozialbindung und den Kündigungsschutz der Kleingartenanlagen. Die Sozialbindung bezieht sich auf einen gesetzlich vorgeschriebenen Höchstpachtpreis, der für Kleingartenpachtland verlangt werden darf. Er beträgt nach § 5 BKleingG höchstens den vierfachen Betrag des ortsüblichen Pachtzinses im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüsebau.

Wer oder was ist der Landesverband Bayerischer Kleingärtner?

Der Landesverband Bayerischer Kleingärtner e. V. hat seinen Sitz in München und ist Mitglied des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde e. V. Er erstrebt den Zusammenschluss aller Kleingärten in Bayern zu gemeinnützigen und rechtsfähigen Vereinigungen. Zudem ist er die Dachorganisation der bayerischen Kleingartenverbände und Vereine.
Im Landesverband Bayerischer Kleingärtner e. V. sind ca. 48.000 Mitglieder in 170 Verbänden und Vereinen organisiert. Kleingartenanlagen gibt es in nahezu allen größeren bayerischen Städten und Kommunen. Die bayerischen Kleingärten bewirtschaften eine Fläche von rund 20 Millionen Quadratmetern, das sind 2.000 Hektar. Bundesweit gibt es etwa 1,3 Millionen organisierte Kleingärtner.

Zum besseren Verständnis seiner Arbeitsweise sowie seiner Ziele und Aufgaben werden nachfolgend einige Paragraphen der Satzung wiedergegeben:

§ 2 Wirkungsbereich

Der Verband erstrebt den Zusammenschluss aller Kleingärtner in Bayern zu gemeinnützigen und rechtsfähigen Vereinigungen. Er ist die Dachorganisation der bayerischen Kleingartenverbände und -vereine.

§ 3 Zweck und Aufgaben

(1) Die Arbeit des Verbands dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) und des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977. Der Verband ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Parteipolitisch und konfessionell ist er neutral.

(3) Seine Aufgaben sind im einzelnen folgende:
 

  • Förderung aller Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung öffentlichen Grüns im Interesse der Gesunderhaltung der gesamten Bevölkerung.
     
  • Weckung und Intensivierung des Interesses in der Bevölkerung, insbesondere bei der Jugend, für den Kleingarten als Teil des öffentlichen Grüns, um den Menschen die enge Verbindung zur Natur zu erhalten.
     
  • Durchführung aller Maßnahmen, die sicherstellen, dass öffentliche Grünflächen und Kleingärten zum Besten der Allgemeinheit auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiete dienen.

 

(4) Um diese Aufgabe in die Tat umzusetzen, wird der Verband insbesondere
 

  • Werbeveranstaltungen und Wettbewerbe durchführen sowie Öffentlichkeitsarbeit in Wort und Schrift betreiben,
     
  • die Gartenbauforschung und die Gartenkultur sowie die Landschaftspflege und den Umweltschutz fördern,
     
  • durch ständige Fühlungnahme mit Vertretern der Parlamente und Behörden auf Gesetzgebung und Verwaltungsmaßnahmen Einfluss nehmen.
     
  • die Allgemeinheit und die Mitglieder in fachlicher Hinsicht fördern, wobei die Förderung des Erwerbsobstbaus und des Erwerbsgartenbaus nicht Aufgabe des Verbands ist,
     
  • Jugendpflege betreiben.

 

(5) Durch Beratung und Gewährung von Rechtsschutz soll die Schaffung neuer Dauerkleingartenanlagen erreicht und die Auflösung von Gartenanlagen verhindert werden.

(6) Durch Beratung und Überwachung werden die Mitgliedsvereinigungen angehalten, ausschließlich gemeinnützige Ziele zu verfolgen.

(7) Durch Vermittlung von Versicherungsschutz soll das mit einem Kleingarten verbundene finanzielle Risiko der Mitglieder verringert werden.

(8) Zur Erfüllung seiner Aufgaben unterhält der Verband eine Geschäftsstelle in München.

Bedeutung des Kleingartenwesens

Soziale Bedeutung
 

  • Versorgung mit frischem, unbehandeltem Obst und Gemüse.
     
  • Kleingarten als privater Freiraum und Ersatz für fehlenden Garten.
     
  • Ausgleich für Defizite im Berufsleben und Möglichkeit zur Entfaltung der Persönlichkeit.
     
  • Möglichkeit des Gemeinschaftserlebens und der Kommunikation.
     
  • Anonymität und Vereinsamung können wirksam bekämpft werden.
     
  • Bedeutung für sozial benachteiligte oder sozial schwächere Gruppen, z. B. Rentner, Arbeitslose, Ausländer, Großfamilien, Singles etc.
     
  • Abgeschirmte Spielmöglichkeit für Kinder und Lernen mit der Natur.
     
  • Entlastung für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen durch selbstgeerntetes Obst und Gemüse. (Diese Funktion ist heute weitgehend in den Hintergrund gerückt.)

 

Städtebauliche Bedeutung

  • Kleingartenanlagen versorgen verdichtete städtische Bereiche besser mit Freiräumen. Sie ergänzen und erweitern andere Freiflächenangebote und erhöhen damit den Wohn- und Freizeitwert einer Stadt.
     
  • Kleingartenanlagen gliedern und strukturieren Stadtteile und Baugebiete. Kleingartenanlagen können z. B. Wohngebiete sowie Industrie- und Gewerbegebiete räumlich und optisch trennen. Sie tragen somit zur Stadtbildpflege bei. Durch die wohnungsbezogene Lage sind Kleingartenanlagen in relativ kurzer Zeit erreichbar und intensiv nutzbar. Zusätzlicher Individualverkehr wird vermieden.
     
  • In landschaftlich und städtebaulich besonders sensiblen Gebieten (z. B. entlang von Flußauen) können Kleingartenanlagen die Aufgaben des Landschaftsschutzes übernehmen. Am Randbereich der Städte gelegene Kleingartenanlagen bilden zusammen mit anderen Grünflächen den Übergang von der Stadt in die freie Landschaft.
     
  • Durch die Eigenbeteiligung der Kleingärtner ist der öffentliche Kostenaufwand für die Unterhaltung von Kleingartenanlagen geringer als bei anderen städtischen Grünflächen.
     
  • Kleingartenanlagen gehören im Gegensatz zu anderen Freiflächen zu den intensiv genutzten Freiflächen.

 

Ökologische Bedeutung

  • Kleingartenanlagen wirken sich als nicht bebaute und mit Vegetation bestandene Flächen günstig auf das Stadtklima aus.
     
  • Kleingartenanlagen bewahren und fördern die in der Stadt knappen natürlichen Ressourcen Wasser und Boden.
     
  • Innerhalb der Städte sind Kleingartenanlagen von wachsender Bedeutung für die Ökologie sowie für den Natur- und Landschaftsschutz. Kleingartenanlagen mit ihren meist zahlreich vorhandenen Hecken und unterschiedlichen Pflanzungen sowie Biotopen dienen als Nistplätze und Jagdreviere für eine ganze Reihe von Tieren und als Refugium für eine große Zahl von zum Teil seltenen Pflanzenarten.
     
  • Das „Spritzen" gehört in bayerischen Kleingartenanlagen der Vergangenheit an. Der Landesverband fördert den naturnahen Ausbau der Anlagen und insbesondere das Anlegen von Biotopen (Teiche, Trockenbiotope, Wildgehölzpflanzungen).

Leistungen des Landesverbands

Zwölf gute Gründe für die Mitgliedschaft:

1. Im Jahresbeitrag ist eine Haftpflichtversicherung für Ihren Kleingartenverein oder -verband enthalten.

2. Mitglieder können zu sehr günstigen Konditionen zusätzliche Versicherungen abschließen.

3. Ebenfalls im Jahresbeitrag enthalten ist die Fachzeitschrift Kleingarten Magazin.

4. In der Zeitschrift können Mitgliedsvereinigungen Nachrichten und Termine bekannt geben.

5. Der LBK bietet Schulungen zu allen wichtigen Themen des Kleingartenbereichs an.

6. Mitglieder können Broschüren, Merkblätter und Dia-Serien über den Landesverband beziehen.

7. Der LBK berät seine Mitgliedsvereinigungen in Fach-, Rechts- und Vereinsfragen.

8. Der LBK berät bei der Planung von Neuanlagen, Anlagenergänzungen und Biotopen.

9. Die jährlichen Bezirkstagungen bieten ein Forum für aktuelle Referate und den Informationsaustausch.

10. Der LBK hat für Bayern verbindliche Richtlinien für die Bewertung von Gärten entwickelt, um willkürlichen und unsozialen Schätzungen vorzubeugen.

11. Der LBK leistet als Interessenvertreter der bayerischen Kleingartenvereine wichtige Lobbyarbeit.

12. Als Solidargemeinschaft bietet der LBK den Zusammenhalt einer großen Gemeinschaft.