Geschichte

Verabschiedung des Reichsgesetzes Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung

Naturgeschehen, Wissenschaft und Technik, nicht zuletzt Politik und Wirtschaft schufen im Verlauf der Geschichte die ihrer Zeit angemessene Gartenform. Eine dieser Gartenformen – durch die vielfältigen Einflüsse der städtischen Siedlung bedingt – ist der Kleingarten. Kleingärten sind Pachtgärten, die nicht in unmittelbarer Verbindung mit der Wohnung stehen. Mehrere Gärten bilden zusammen mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, wie Wegen, Spielflächen und Vereinsheimen, eine Kleingartenanlage. Früher waren eine ganze Reihe von Bezeichnungen für solches Gartenland gebräuchlich, die zum Teil auch heute noch verwendet werden: Arbeitergärten, Schrebergärten, Heimgärten, Familiengärten.

Am 31. Juli 1919 wurde das Reichsgesetz Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung (KGO) von der Nationalversammlung verabschiedet. Nur anderthalb Monate dauerte die parlamentarische Behandlung, so groß war der politische Druck in jener Notzeit. Dieses Reichsgesetz fügte den planungsrechtlichen Ansätzen der Länder bodenrechtliche Handhaben hinzu (Kündigungsschutz, Schutz gegen Spekulation, Zwangspacht) und erklärte die Schaffung von Dauerkleingärten zur Aufgabe der Gemeinden.

Die Verabschiedung des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 zeigte, dass Kleingärten auch in unserer heutigen Zeit von staatlicher Seite befürwortet werden. Dieses Gesetz kommt der Förderung und Erhaltung des Kleingartenwesens in hohem Maße entgegen. Vor allem die Regelung des Kündigungsschutzes, der Pachtpreisbindung, und dass Kleingartenanlagen im Bebauungsplan auszuweisen sind, unterstreicht die seitens der Kleingärtner schon lange bestehende Forderung nach einer rechtlichen Grundlage für eine langjährige Sicherstellung der Kleingärten.

Aufstieg des Landesverbands Bayerischer Kleingärtner

Die Augsburger Kleingärtner schlossen sich von 1918 auf 1919 dem Zentralverband Deutscher Arbeiter- und Schrebergärten an und gründeten den Landesverband Bayerischer Kleingärtner. Der Vorsitzende dieses Landesverbands bat die übrigen bayerischen Städte, dem Zentralverband beizutreten. Infolge der damaligen unruhigen Zeiten war eine Möglichkeit des Zusammenschlusses nicht gegeben. Erst mit Vereinigung der Augsburger, Münchner und Nürnberger Kleingärtner am 4. September 1921 in Nürnberg, begann der Aufstieg des Landesverbands Bayerischer Kleingärtner.

Bei der Gründung des Reichsverbands zu Pfingsten 1921 in Berlin und im August des gleichen Jahres in Bremen waren auch Delegierte des Landesverbands Bayerischer Kleingärtner vertreten. Beim vierten Reichskleingärtnertag vom 30. Mai bis 01. Juni 1925 in München wurden wichtige Kleingartenfragen erörtert.

Schaffung von Dauerkleingartenanlagen

Dem nachdrücklichen Wunsch nach Dauerkleingartenanlagen kamen die Kommunen entgegen: in München durch Schaffung der Familien- oder Heimgärten, in Nürnberg durch die Bereitstellung von 1.000 Gärten auf dem Zeppelinfeld sowie der Typenkolonie an der Karlsruher Straße und der Dauerkolonie am Oedenberger Weg, in Augsburg durch die Zubilligung der Generalpacht auf 20 Jahre, in Regensburg durch die Erstellung des Kleingartenparks und in Herzogenaurach durch den Beschluss, sämtliche Kleingärten als Dauergärten zu erklären. Auch andere bayerische Städte zeigten nach diesem Reichskleingärtnertag mehr Interesse für das Kleingartenwesen. Aus Zeitungen und sonstigen Unterlagen geht hervor, dass in der Zeit der Arbeits- und Erwerbslosigkeit die Arbeit und der Ertrag im Kleingarten zum Segen des deutschen Reiches wurde.

Im Jahr 1931 waren beim Landesverband Bayerischer Kleingärtner 17.270 Mitglieder organisiert. Der Mitgliederbestand erhöhte sich bis zum Jahre 1950 auf 57.000 und sank bis zum Jahre 1967 auf 34.000. Heute sind in 170 Mitgliedsvereinigungen rund 48.000 Familien vertreten, die im Landesverband Bayerischer Kleingärtner organisiert sind.

Anlässlich der Neugründung des Landesverbands Bayerischer Kleingärtner nach dem zweiten Weltkrieg in München am 28./29. September 1946 wurde eine Resolution verabschiedet, nach welcher es Aufgabe des Verbands sein muss, die Schaffung von Dauerkleingartenanlagen zu fördern und den Staat zu veranlassen, die Förderung des Kleingartenwesens zu übernehmen. Das bayerische Kleingartenwesen wurde vom Freistaat Bayern speziell in den siebziger und achtziger Jahren für die Errichtung von Neuanlagen und die Sanierung von Altanlagen mit jährlichen Zuschüssen von über einer Million Mark gefördert. Auch die Städte und Gemeinden beteiligten sich mit Zuschüssen.

Grundsatzprogramm des LBK

Seit April 1949 gibt der Landesverband eine Fachzeitschrift heraus, die jedes Mitglied erhält. Der Beitrag hierfür ist im Mitgliedsbeitrag des Landesverbands enthalten.

Beim Verbandstag im Jahre 1971 in Augsburg verabschiedeten die Delegierten ein Grundsatzprogramm des Landesverbands Bayerischer Kleingärtner, in dem es in gekürzter Fassung heißt: Der moderne Mensch lebt in den meisten seiner Tätigkeitsbereiche entgegen seiner Veranlagung und seiner überkommenen Verhaltensweise. Die von der industriellen Entwicklung geprägte Umwelt überfordert ihn physisch und psychisch. Je mehr sich sein Leben von den natürlichen Grundlagen entfernt, desto stärker drängt es ihn zur Natur zurück. Deshalb wird die Betätigung in der freien Natur für den Menschen mehr und mehr zu einem Heilmittel. Aus dieser Erkenntnis gibt sich der Landesverband Bayerischer Kleingärtner folgendes Programm für seine Arbeit: Durch Aufklärung, Werbung und Mitarbeit in entsprechenden Institutionen werden Möglichkeiten genutzt, Grünflächen in den Baugebieten der Städte und Gemeinden zu mehren. Insbesondere sind folgende Grundsätze den Bürgern ins Bewusstsein zu rufen:
 

  • Durchgrünung und Auflockerung der Wohngebiete,
     
  • Schaffung begrünter, unfallfreier Einkaufs- und Schulwege,
     
  • Zusammenfassung von Grünflächen zu Grünzügen und Grüngürteln zum Spazierengehen und Wandern,
     
  • Umrahmung von Einrichtungen, die der Stille bedürfen, mit Grünanlagen als Lärmschutz,
     
  • Bildung von Grünzentren als Stätten der Begegnung und des Kontaktes.


Die Bereitstellung von passiven Grünflächen allein genügt jedoch nicht. Die aktive Beschäftigung in der Natur nach freier Entscheidung ist für die körperlich-geistig-seelische Gesunderhaltung des Menschen existenznotwendig:
 

  • Der Garten bietet unmittelbaren Kontakt mit der Natur,
     
  • er schafft Ausgleich für die uns täglich überflutenden wesensfremden Reize,
     
  • er bietet schöpferische Arbeit in der Freizeit,
     
  • er gewährt alten Menschen Lebensinhalt und Anschluss an Mitmenschen,
     
  • er lässt Kinder froh und gesund heranwachsen und die Natur erleben,
     
  • er baut Aggressionen ab und vermittelt Bindungen.


Deshalb müssen Dauerkleingartenanlagen in den Grünflächen einen bedeutenden Platz einnehmen.

Die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in den Mitgliedsvereinigungen des Landesverbands Bayerischer Kleingärtner stehen am Ende des Jahrhunderts auf einem Weg, der schwer und schön war. Sie werden weiterhin Lasten tragen und Schweiß vergießen, sie werden Freude an der guten Sache finden und anderen diese Freude vermitteln. Sie sehen in die Zukunft: Noch mehr Bürgerinnen und Bürger werden in Städten leben. Die Technik wird uns noch stärker bedrängen. Das elektronische Zeitalter wird uns noch tiefer in eine Umwelt verstricken, für die der Mensch eigentlich nicht geschaffen ist. Umso mehr werden der Kleingarten und die Gartengemeinschaft ein Weg sein, in naturnaher Umgebung Kraft zu finden, um auch die künftige Welt zu meistern, dem Auftrag folgend, unter dem der Mensch angetreten ist.