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Projekt Streuobstbäume auch für Kleingartenvereine!

Streuobstbäume sind Hochstämme ab einer Stammhöhe von mindestens 1,40 m bis 1,80 m. Diese Obstbäume haben ein großes Wurzelwerk und können Trockenheit besser überdauern. Ferner eignen Sie sich auf der Kleingartenparzelle als wertvoller Schattenbaum beispielsweise vor der Gartenlaube. Da die Bäume hoch werden, müssen die Grenzabstände der Gartenordnung zwingend eingehalten werden. In der Regel sind das im Falle eines Baums aus diesem Projekt mindestens 2 m Grenze zum Nachbarn, zur Außengrenze oder zum Haupt- oder Stichweg. Gültig ist hier in jedem Fall die örtliche Gartenordnung oder die kommunale Satzung bzw. die Angaben aus dem Bebauungs- und / oder Grünordnungsplan. Während kleinbleibende Bäume – z.B. Spindelbäume - in der Regel bereits nach 3 Jahren erste Früchte tragen, ernten Sie bei Hoch und Halbstämmen je nach Art erst einige Jahre später.

Beachten Sie die Vorgaben Ihrer Gartenordnung! Jeder Stadtverband / Kleingartenverband und jeder Kleingartenverein hat bezüglich der Pflanzung genaue Vorgaben. Diese gilt es zu beachten. Vor allem die Grenzabstände sind einzuhalten.

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Programms „Streuobst für alle!“ fördert das Amt für Ländliche Entwicklung den Kauf hochstämmiger Obstgehölze (Stammhöhe mind. 1,40m) mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum. Sonstige Aufwendungen wie z.B. Anbindepfosten, Stammschutz, Wühlmausschutz etc. werden nicht gefördert und sind von jedem einzelnen selbst zu finanzieren.

Das Amt für Ländliche Entwicklung fördert pro Antrag mindestens 10 und maximal 100 Obstbäume.

Welche Obstgehölze können im Kleingarten auf der Parzelle gepflanzt werden?

Kernobst (Apfel und Birne), Steinobst (Pflaume und Kirsche), Quitte, Wildobst wie Mispel (auch hier gilt: beachten Sie die Vorgaben ihrer Gartenordnung)

Ferner können auf Gemeinschaftsflächen einer Kleingartenanlage folgende Wildobstarten gepflanzt werden: Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere und Esskastanie .

Nicht gefördert werden Apfelsorten wie Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Elstar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette und die Birnensorten Abate Fetel (= Abbé Fétel) und Dessertnaja.
Auch Haselarten und -sorten werden nicht gefördert. Ausgeschlossen sind auch Bäume für Erwerbsanlagen (z. B. bei einer Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar)

Qualitätsanforderungen an die Obstbäume

Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.

Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme und Wildobst müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein. Containerpflanzen werden nicht gefördert. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.

Wichtig: Lassen Sie sich die genannten Anforderungen an Stammhöhe, Sämlingsunterlage und Bewurzelung der Gehölze von der Baumschule auf der Rechnung oder einem anderen Dokument bestätigen.

Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Laut den Vorgaben der Förderung muss sichergestellt werden, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann.

Idealerweise haben die einzelnen Streuobstbäume einen Abstand von 8-10 m untereinander, um sich voll entwickeln zu können.

Wie kann ein Kleingartenverein oder -verband einen Antrag stellen?

Zunächst ermitteln Sie den Bedarf ihres Vereines oder Verbands. Dies kann die Vorstandschaft, der Fachberater oder eine Gruppe aus dem Verein übernehmen.

Anschließend wird vom Verein die Antragstellung vorgenommen (über die Website des Amts für Ländliche Entwicklung, über www.streuobstpakt.bayern.de oder direkt im Bayernportal). Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides können die Obstgehölze vom Antragsteller (Verein / Verband) bestellt werden. Der Bescheid sichert dem Antragsteller eine Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung zu.

Wichtig: Bitte warten Sie mit der Bestellung unbedingt auf den Zuwendungsbescheid. Vorab gekaufte Obstgehölze kann das Amt nicht fördern.

Sie geben die Bestellung sinnvollerweise als Sammelbestellung auf. Am besten suchen Sie sich vorher eine Baumschule aus ihrem regionalen Umfeld aus. Eine direkte Antragstellung von einzelnen Obstbaum-Interessierten ist laut den Vorgaben nicht möglich.

Nach der Lieferung werden die Bäume vom antragstellenden Verein an die einzelnen Pächter ausgegeben und von diesen eigenständig gepflanzt.

Rechnungstellung und Auszahlung

Die Rechnung der Baumschule ist durch den Antragsteller in Vorleistung zu begleichen. Der Antragsteller kann sich die nicht-förderfähigen Kosten (ggf. für Pflanzmaterial oder für Kosten jenseits von 45 Euro pro Baum) durch den Abnehmer (Pächter) erstatten lassen. Wir empfehlen: Am besten vorher absprechen.

Nach Ausgabe der Obstgehölze können die Fördermittel über einen Zahlungsantrag auf der Website www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser abgerufen werden. Neben der Rechnung benötigen Sie für diesen Antrag eine Liste mit den Standorten der gepflanzten Streuobstbäume und die Bestätigung der Baumschule, dass die Bäume die Qualitätsanforderungen erfüllen.

Hinweise für Antragsteller (Kleingartenverein und -verband)

Die Antragstellung ist bequem online möglich:

  • einfache Antragstellung (Name, Anschrift, E-Mail sowie Anzahl der Obstbäume); auf Wunsch Abwicklung der gesamten Kommunikation zwischen Antragsteller und Amt per E-Mail
  • unbürokratische und flexible Handhabung je nach Verfügbarkeiten von Obstsorten bzw. Obstarten

flexible Standortwahl: Dokumentation, wo die Bäume gepflanzt wurden, erst zum Zahlungsantrag (Standort sollte aber im Vorfeld gut überlegt werden, da es sich um großwüchsige Streuobstbäume handelt.)

Tipps und Tricks zur Pflanzung und Pflege

Damit sich der Streuobstbaum gut entwickeln kann, braucht er ein wenig Pflege:

  • Obstbäume brauchen eine sonnige und trockene Fläche mit genügend Platz, auf der sie im Laufe der Jahre ihre volle ökologische Wirkung entfalten können. Nordexponierte und feuchte Standorte sind wenig geeignet.
  • Ein Gießrand um den Stammfuß in der Breite des Wurzelballens erleichtert die Wasserversorgung, besonders am Anfang, wenn die Wurzeln noch nicht entwickelt sind.
  • Für einen guten Obstertrag ist Anfangs ein jährlicher Erziehungsschnitt, in den nächsten Jahren ein Erhaltungsschnitt wichtig. So kann sich die Krone richtig entwickeln, alle Äste werden ausreichend mit Licht und Nährstoffen versorgt und das Obst kann gut in der Sonne reifen.
  • Beratung zum geeigneten Standort, zur Pflanzung, Pflege und zum richtigen Schnitt der Obstbäume gibt es unter www.lfl.bayern.de/streuobstpflanzung

Allgemeine Hinweise zum Streuobst finden sie unter www.lfl.bayern.de/streuobst oder unter www.streuobst-in-bayern.de 

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Kann mein Verein, Verband oder meine Kommune mehrere Anträge stellen?

         Ja.

Kann ein Pächter sich einen Baum in der Baumschule selbst aussuchen?

Nein. Vereine oder Verbände organisieren eine Sammelbestellung und kümmern sich um den Förderantrag um die Bestellung und die Verteilung der Bäume. Die Wahl von Obstart und Obstsorte ist selbstverständlich möglich.

Kann ich auch nur einen einzelnen Baum pflanzen oder muss ich eine ganze Streuobstwiese anlegen?

Man kann einen einzelnen Baum pflanzen, aber auch mehrere - je nach Größe einer Parzelle und nach Vorgaben der Gartenordnung.

Wo kann ich mich wegen der Sortenwahl beraten lassen?

Die Bayerische Gartenakademie an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau hat Tipps zur Sortenwahl für Ihre Region.

Muss ich den Baum selbst pflanzen?

Ja. Um Pflanzung und Pflege kümmert sich jeder selbst.

Wo gibt es weitere Informationen zur Förderung?

Alle erforderlichen Antragsformulare und Merkblätter sind über den Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) abrufbar www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser

Wenden Sie sich auch gerne an das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung in Ihrem jeweiligen Regierungsbezirk und fragen Sie nach dem Programm „Streuobst für alle!“ https://www.stmelf.bayern.de/landentwicklung/aemter-fuer-laendliche-entwicklung/index.html